Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung bei Krankenversicherungen
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es mehrere Formen der Selbstbeteiligung. Zum einen die sogenannte Praxisgebühr in Höhe von 10,-- Euro, die jeweils vom Patienten pro Quartal direkt an die Arztpraxis gezahlt wird. Zum zweiten die Medikamenten Zuzahlung, die bei 10% liegt und an die Apotheken gezahlt wird. Desweiteren gibt es eine 10,-- Euro Pauschale pro Tag bei Krankenhausaufenthalten, eine 10% Zuzahlung bei eventuell anfallenden Fahrtkosten (Taxi), u.a.
Private Krankenversicherungen bieten in der Regel mehrere Selbstbeteiligungs Varianten zur Auswahl. Durch die Selbstbeteiligung werden kleinere Summen bis zur Selbstbeteiligungsgrenze nicht von der Krankenversicherung übernommen, was für diese eine Ersparnis bei den Verwaltungskosten bedeutet. Im Gegenzug bieten einige Versicherungen Beitragsrückerstattungen an, falls keine Leistung in Anspruch genommen wurde.